Anmeldung
für deinen Besuch auf unserer Anlage
Liebe Zuschauer,
wir freuen uns, euch endlich wieder auf unserer schönen Anlage begrüßen zu dürfen.
Zu eurem und unserem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten des neuartigen Covid-19-Virus sind wir verpflichtet, eure Anwesenheit auf unserer Platzanlage zu dokumentieren, sowie eure Kontaktdaten aufzunehmen. Eure Kontaktdaten erfassen wir über das untenstehende Kontaktformular.
Außerdem beantworten wir euch auf dieser Seite die wichtigsten Fragen.
Lies dir aufmerksam unsere Regeln durch, die für deinen Besuch auf unserer Anlage gelten (siehe FAQ).
Fülle unser untenstehendes Kontaktformular vollständig aus und drücke auf „senden“.
Anschließend erscheint eine Meldung, dass die Eingabe erfolgreich war. Außerdem erhältst du eine E-Mail von uns. Bitte zeige die Meldung auf deinem Handy oder die E-Mail am Eingang vor.
Zeige die Meldung auf deinem Handy oder die E-Mail am Eingang vor und begebe dich in den Zuschauerbereich auf unserer Anlage. Viel Spaß beim Spiel!
Welche Regeln müssen auf der Platzanlage beachtet werden?
Werden die Regeln missachtet, werden wir von unserem Hausrecht gebrauch machen und diejenige Person von unserer Platzanlage verweisen.
Habe ich durch die Eingabe meiner personenbezogener Daten ein Recht die Platzanlage zu betreten?
Nein, die Eingabe deiner Daten ist lediglich die Voraussetzung für das Betreten unserer Platzanlage.
Gemäß §9 Absatz 3 CoronaSchVO i.V.m. §2a Absatz 1 CoronaSchVO dürfen maximal 300 Zuschauer unsere Platzanlage betreten. Ist diese Maximalkapazität erreicht, werden wir den Einlass beenden.
Darüber hinaus halten wir es uns vor, den Einlass auch aus anderen Gründen zu beenden.
Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
Zunächst sind wir (SV Raadt 1967 e.V., Zeppelinstraße 286, 45470 Mülheim an der Ruhr) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die ihr uns bereitstellt, damit wir euren Aufenthalt auf unserer Platzanlage dokumentieren können.
Werden diese personenbezogenen Daten von dem zuständigen Gesundheitsamt angefordert, ist der oder die jeweilige Landrat/Landrätin bzw. Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin, für die Zulässigkeit der Datenübermittlung und die weitere Datenverarbeitung beim zuständigen Gesundheitsamt verantwortlich.
Welche personenbezogenen Daten werden benötigt?
Zusätzlich erheben wir folgende Informationen:
Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?
Wir müssen die personenbezogenen Daten aufgrund von §9 Absatz 1 und 3 CoronaSchVO i.V.m. §2a Absatz 1 CoronaSchVO und Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit dem Besuch auf unserer Platzanlage zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen wir zu keinem anderen Zweck verwenden.
Die oben angesprochene Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes NRW kann hier in der ab dem 15. Juli 2020 geltenden Fassung eingesehen werden.
An wen werden die personenbezogenen Daten übermittelt?
Eure Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes an dieses übermittelt.
Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
Gemäß §2a Absatz 1 CoronaSchVO sind wir dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten für vier Wochen aufzubewahren. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Was passiert, wenn keine personenbezogenen Daten angebeben werden?
Werden die Angaben verweigert, können wir dir keinen Zutritt zu unserer Platzanlage gewähren.
Welche Rechte habe ich?
Du hast das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO, auf Berichtigung falscher personenbezogener Daten gem. Art. 16 DS-GVO, auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO und auf eine Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO. Machst du entsprechende Ansprüche geltend, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und wir deinem Anspruch nachkommen können.